Wasser in Sascha Lobos Wein

Gegen die furchtbar richtigen Argumente der deutschen Netzgemeinde wurde das Leistungsschutzrecht (LSR) verabschiedet. Und Sascha Lobo hat in allen Punkten seiner schonungslosen Fail-Analyse recht:
Das Leistungsschutzrecht ist der Beweis, dass man gegen die Netzgemeinde noch das allerbekloppteste Gesetz durchbringen kann: sie hat nicht die Kraft, es zu verhindern.
Dennoch schütte ich etwas Wasser in Sascha Lobos Wein. Denn einen Punkt hat er vernachlässigt: Der absehbare Fail liegt im Thema selbst. Schliesslich betrifft das LSR primär Google & andere News-Aggregatoren, (potentielle) Startups für Content-Services sowie (womöglich?) Blogger. Eine überschaubare Gruppe also. Würde das LSR zusätzlich Facebook-Nutzer beim Sharing krimininalisieren, wäre das Entrüstungspotential ein ganz anderes.
Neben der fehlenden Betroffenheit einer kritischen Masse ist das LSR auch noch schlecht außerhalb des Web zu kommunizieren: Wie soll eine Diskussion um Textlängen in Snippets und aggregierte Vorschau-Texte im Fernsehen funktionieren? Wer - aussser ein paar Hardcore-Geeks - würde Christoph Keese und Thomas Knüwer beim TV-Duell zuschauen? Ich erwähne bewusst das Fernsehen. Denn Printmedien scheiden als Verbündete oder objektive Berichterstatter aus: Die meisten Blattmacher sind selbst Nutzniesser des LSR.
Kurzum: Das Thema ist in den alten Medien aus vielen Gründen nicht vermittelbar. Und den gemeinen Social-Media-Nutzer auf Facebook oder YouTube betrifft es nicht. Zurück bleiben die Blogger sowie Google mit seiner schlichten Initiative. Aber ohne Rückenwind der klassischen Medien und einer breiten Entrüstung in Facebook und Co. reicht das einfach nicht. Jedenfalls nicht um Politiker außerhalb der Filterbubble einiger “Netz-Experten” zu beeindrucken.
Mein Fazit: Damit es Netzthemen in den Mainstream schaffen müssen sie auch in klassischen Medien vermittelbar sein. Und sie müssen einen Bezugspunkt für den Alltag der Nicht-Geeks (z.B. “Datenschutz” oder “Kindererziehung & Web”) haben. Beides war beim LSR nicht der Fall.








